Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2014 - L 13 AS 270/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,101877
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2014 - L 13 AS 270/14 B (https://dejure.org/2014,101877)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.11.2014 - L 13 AS 270/14 B (https://dejure.org/2014,101877)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. November 2014 - L 13 AS 270/14 B (https://dejure.org/2014,101877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,101877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2009 - L 13 AS 135/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2014 - L 13 AS 270/14
    Wird der Widerspruch trotz Aufforderung nicht begründet, oder wird - wie hier - ohne jegliche Reaktionsmöglichkeit der Behörde zeitgleich das gerichtliche Eilverfahren eingeleitet, führt bereits dieser Umstand für sich genommen zur Mutwilligkeit der gerichtlichen Geltendmachung, jedenfalls soweit davon auszugehen wäre, dass die gerichtliche Inanspruchnahme bei sachgerechtem Vorgehen im Verwaltungsverfahren - ausreichendem Vortrag, ggf. unter der Sachlage angemessener Fristsetzung - hätte vermieden werden können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - L 13 AS 99/14 B - Beschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 310/13 B - sowie Beschluss vom 22. Mai 2012 - L 13 AS 135/12 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 13 AS 99/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2014 - L 13 AS 270/14
    Wird der Widerspruch trotz Aufforderung nicht begründet, oder wird - wie hier - ohne jegliche Reaktionsmöglichkeit der Behörde zeitgleich das gerichtliche Eilverfahren eingeleitet, führt bereits dieser Umstand für sich genommen zur Mutwilligkeit der gerichtlichen Geltendmachung, jedenfalls soweit davon auszugehen wäre, dass die gerichtliche Inanspruchnahme bei sachgerechtem Vorgehen im Verwaltungsverfahren - ausreichendem Vortrag, ggf. unter der Sachlage angemessener Fristsetzung - hätte vermieden werden können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - L 13 AS 99/14 B - Beschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 310/13 B - sowie Beschluss vom 22. Mai 2012 - L 13 AS 135/12 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 310/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2014 - L 13 AS 270/14
    Wird der Widerspruch trotz Aufforderung nicht begründet, oder wird - wie hier - ohne jegliche Reaktionsmöglichkeit der Behörde zeitgleich das gerichtliche Eilverfahren eingeleitet, führt bereits dieser Umstand für sich genommen zur Mutwilligkeit der gerichtlichen Geltendmachung, jedenfalls soweit davon auszugehen wäre, dass die gerichtliche Inanspruchnahme bei sachgerechtem Vorgehen im Verwaltungsverfahren - ausreichendem Vortrag, ggf. unter der Sachlage angemessener Fristsetzung - hätte vermieden werden können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 24. September 2014 - L 13 AS 99/14 B - Beschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 310/13 B - sowie Beschluss vom 22. Mai 2012 - L 13 AS 135/12 B -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht